Nein. Wer seit dem 1. Januar 2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer erhalten hat, wird der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV K-B-S) zugeordnet, sofern eine knappschaftliche Tätigkeit verrichtet, bei der Deutschen Bahn AG, deren ausgegliederten Tochterunternehmen, in der Seeschifffahrt oder Seefischerei gearbeitet wird. Trifft dies nicht zu, werden die Versicherten per Quote zu 55 Prozent den DRV-Regionalträgern, zu 40 Prozent der DRV Bund und zu fünf Prozent der DRV K-B-S zugeordnet. Versicherte, die vor dem Stichtag bereits zum Bestand eines Rentenversicherungsträgers gehörten (ehem. BfA, LVA, Bundesknappschaft, Seekasse oder Bahnversicherungsanstalt) wurden zunächst deren Rechtsnachfolgern zugeordnet. Bis 2020 sollen gemäß der Quote 40/55 ehem. Versicherte von BfA und LVA in einem Ausgleichsverfahren auf DRV Bund und DRV-Regionalträger verteilt werden.