Angelika H. fragte am 03.05.2017
(...) Die Krankenkassen sollten die Verwaltung der Gelder der Mitglieder vor allem für das Wohlbefinden der Patienten einsetzen, und nicht um bestimmte Lobbyvertreter finanziell hervorragend zu stützen. Es kann nicht sein, dass immer mehr Leistungen aus dem Sozialpaket gestrichen werden, und der gesetzlich-versicherte Patient doppelt zur Kasse gebeten wird, oder er muss eben 10 Jahre früher sterben und leiden. Man fragt sich überhaupt noch, warum man so einen großen Verwaltungsapparat finanzieren muss, und wenn man wirklich Hilfe benötigt, dann darf die Kasse aus wirtschaftlichen Gründen die Leistung nicht erbringen, obwohl man beweisen kann, dass dadurch infolge Millionen gespart werden könnten. (...)
Marion von Wartenberg (verdi) antwortete am 10.05.2017
(...) Es ist in der Tat belastend, wenn man den Eindruck gewinnt, dass die Versorgungsleistungen nicht stimmig sind. Allerdings ist es so, dass die Leistungen für die Versicherten ja weitgehend gesetzlich geregelt werden - der sogenannte „Gemeinsame Bundesausschuss“ regelt auf Bundesebene für alle Kassen die Richtlinien über die gesetzlichen Kassenleistungen (Medikamente, medizinische Versorgungsleistungen). Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ ist ein Selbstverwaltungsorgan – dort haben, so wollte es der Gesetzgeber, Vertreter von Patientenorganisationen leider nur ein Mitberatungs- und Antragsrecht. (...)