Michael Dutschke (verdi) antwortete am 08.02.2017
(...) Diese Selbstverwaltung wiederum soll ja sicherstellen, dass die grundsätzlich paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Krankenversicherung sorgsam mit den Beiträgen umgeht. Dazu gehört auch, die Widersprüche der Versicherten gegen Entscheidungen der Krankenkasse daraufhin zu überprüfen, ob berechtigte Interessen fehlerhaft abgewiesen werden. Ich nehme im Widerspruchsausschuss also die Aufgabe wahr, darüber zu wachen, dass den Versicherten, im Regelfall ja Arbeitnehmer/innen, keine Leistungen vorenthalten werden, aber trotzdem die Gleichbehandlung der Versicherten eingehalten wird. (...)
Bisher noch keine Antwort